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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
greutec informatik – Thomas Greuter, Albisriederstr. 369, 8047 Zürich
Tel. + 41 (0)44 400 23 66, info@greutec.ch, www.greutec.ch
HR Eintrag CH-020.1.056.562-7, im folgenden greutec informatik genannt.

Diese AGB als PDF

1. Anwendungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf Grund dieser AGB. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, explizit auch dann, wenn sie nicht bei jedem Geschäftsfall nochmals ausdrücklich erwähnt, oder vereinbart werden. Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung würde unsererseits ausdrücklich und vollumfänglich zugestimmt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers, einen Auftrag vorbehaltlos ausführen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Leistungen
Die greutec informatik bietet ihren Kunden Verkauf von Hard- und Software und EDV-Dienstleistungen wie Installation von Hardware und Software, Vornahme von kundenspezifischen Einstellungen der Software (Customizing und Parametrisierung), Durchführung der Datenübernahme, Durchführung von Projekten, Unterstützung bei der Projekteinführung und Inbetriebnahme (Projektmanagement), Durchführung von Tests, Systemwartung, Störungsbehebung, Systemüberwachung, Update und Patch Management, Schulung sowie Support des Kunden. Die Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Vertrages und nach betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen erbracht.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der greutec informatik in Preislisten, Inseraten, Homepage, E-Shop und Offerten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die greutec informatik erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
4. Preise
Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, die separat ausgewiesen wird. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise oder wie im Laden ausgeschildert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die greutec informatik ist berechtigt, ihre Preise jederzeit zu ändern. Auf bereits abgeschlossene Einzelverträge über die Lieferung von Produkten haben nach Vertragsunterzeichnung erfolgte Preisänderungen keinen Einfluss. Auf Einzelverträge über die dauerhafte Überlassung von Produkten sowie über die Erbringung von Dienstleistungen finden die neuen Preise nach einer Vorankündigung Anwendung. Macht die greutec informatik Angaben zu Preisen für Dienstleistungen, so dienen diese vorbehaltlich ausdrücklicher Zusicherung lediglich der Orientierung des Kunden und stellen weder einen Fixpreis, ein verbindliches Kostendach noch einen ungefähren Kostenansatz dar. Die Angabe eines voraussichtlichen Dienstleistungsaufwandes berücksichtigt zudem die Reisezeit nicht. Der Kaufpreis versteht sich exklusive Lieferkosten an den schweizerischen Betriebsort, und exklusive Kosten für die Installation, sofern dies nicht anders vereinbart ist.
5. Reisezeit
Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Für die Entschädigung der Reisezeit kann die greutec informatik anstelle der üblichen Konditionen eine pauschale Entschädigung einführen, welche sowohl die aufgewendete Zeit wie auch die Spesen abdeckt.
6. Zusatzaufwand
Folgende Leistungen kann die greutec informatik zusätzlich zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigung nach Aufwand in Rechnung stellen: •Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten sind •Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Einwirkungen von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial, Änderungen an den Datenbeständen, die nicht über die ordentlichen und lizenzierten Programme erfolgen)
•Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, welche durch physische Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass, Einflüsse durch ungewöhnliche physikalische, chemische oder elektrische Belastungen)
•Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichtenverletzt hat;
•Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.
7. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind unverbindlich und lediglich Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die greutec informatik steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der greutec informatik durch Zulieferanten und Hersteller.
8. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die angebotene Leistung nicht an, so kann die greutec informatik nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist entweder: •(1) weiterhin am bisher erfüllten Vertragsteil festhalten und die dafür vereinbarte Entschädigung einfordern, jedoch auf die weitere Erbringung von Leistungen definitiv verzichten oder •(2) vom gesamten Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte herausverlangen und Schadenersatz verlangen. Dieser besteht im Minderwert der Produkte sowie in der vollen vertraglich vereinbarten Entschädigung für die bereits erbrachten Dienstleistungen. Zudem kann die greutec informatik in beiden Fällen zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 25% des Vertragswertes der dannzumal noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.
9. Verzug von greutec informatik informatik
Wird ein verbindlich vereinbarter Termin von der greutec informatik nicht eingehalten und ist diese Verzögerung durch die greutec informatik verschuldet, setzt der Kunde der greutec informatik schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, so befindet sich die greutec informatik im Verzug und der Kunde kann nach schriftlicher Ansetzung einer weiteren Nachfrist: •(1) weiterhin auf der Erfüllung beharren; •(2) sofern er es unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Leistungen verzichten; •(3) sofern er es unverzüglich erklärt und die ausstehende Leistung oder Lieferung die Gebrauchstauglichkeit aller bei der greutec informatik bezogenen Leistungen erheblich beeinträchtigt, vom Vertrag zurücktreten.

10. Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der greutec informatik und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
11. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die greutec informatik hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
12. Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 12 Monate wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung, und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Die Gewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich aus den Herstellerbedingungen. Gegenüber der greutec informatik bestehen diese Gewährleistungsrechte ausschliesslich darin, dass die greutec informatik die Gewährleistungsrechte gemäss Herstellerbedingungen gegenüber dem Hersteller/Lieferanten einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt die greutec informatik die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab. Andere Gewährleistungsansprüche gegen die greutec informatik stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen. Bei jeder Dienstleistung berücksichtigt die greutec informatik ihre Kenntnisse und Erfahrungen sowie die allgemein anerkannten technisch-wissenschaftlichen Grundsätze der Informatik und wendet die entsprechende Sorgfalt an. Ist aufgrund einer Dienstleistung ein zu übergebendes Arbeitsresultat geschuldet, gewährleistet die greutec informatik, dass das Arbeitsresultat im Zeitpunkt der Übergabe den Spezifiktionen entspricht, wie sie im Einzelvertrag definiert wurden. Mängel hat der Kunde der greutec informatik unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
13. Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die greutec informatik zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für bereits bestellte Ware gilt kein Rückgaberecht.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der greutec informatik.
15. Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung von greutec informatik in Verzug, so kann die greutec informatik einen Verzugszins von 8% geltend machen. Während der Dauer des Verzuges ist die greutec informatik auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages sowie die entfallenden zukünftigen Leistungen zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
16. Zahlungskonditionen
Dienstleistungen werden von der greutec informatik nach Aufwand zu den jeweils gültigen Konditionen erbracht. Sie werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Einzelvertrag nicht ein anderer Zahlungsmodus vorgesehen ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird ebenso wie Spesen zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
17. Haftungsbeschränkung
Die greutec informatik haftet bei Verschulden für Personen- und Sachschäden bis zum Preis des mangelhaften Produktes oder der fehlerhaften Dienstleistung. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen (Wartung etc.) gilt eine Jahresgebühr als Preis der Dienstleistung. Für Hilfspersonen sowie für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
19. Datenschutz
Die greutec informatik ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
20. Geheimhaltung
Die greutec informatik und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
21. Schlussbestimmungen
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der statutarische Sitz der greutec informatik.

Diese AGB ersetzt alle frühren AGB der greutec informatik. Gültig ab 1. Juli 2009
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